Meinen heutigen Beitrag möchte ich gerne Avalex widmen, der dynamischen und automatischen Datenschutzerklärung für Websites und Onlineshops. Avalex erstellt – einmal eingebunden – automatisch abmahnsichere Rechtstexte, die dann auf der Seite der Datenschutzerklärung automatisch ausgespielt und aktualisiert werden. Der Dienst richtet sich derzeit nur an Websitebetreiber von Unternehmen. Privatpersonen können Avalex derzeit nicht nutzen.
UPDATE: Avalex hat sich über die letzten 1,5 Jahre enorm weiterentwickelt. Ich habe den Artikel entsprechend überarbeitet.
Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder GDPR) ist es noch wichtiger geworden, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website rechtssicher zu gestalten, um die Einfalltore für Abmahnungen zu schließen. Denn seit dem 25.05.2018 können Verstöße geahndet werden und werden geahndet. Was die Datenschutzgrundverordnung der „Abmahnindustrie“ für Möglichkeiten zugespielt hat, lässt sich nur erahnen. Wir alle wissen wohl, wie systematisch zum Teil gezielt nach Websites gesucht wird, um diese dann bei kleinsten Verstößen abzumahnen. Das größte Problem der DSGVO ist aktuell noch keine ausreichende Rechtsprechung durch Gerichte gibt. Diese bleiben erst einmal abzuwarten.
Auch wenn eine Ahndung von Verstößen und das Verhängen von Bußgeldern so gesehen nur durch die Datenschutzbehörden vollzogen werden kann, so laufen viele Abmahnung immer noch unter dem Deckmantel des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), d.h. es wird im Namen eines Wettbewerbers abgemahnt, dem angeblich durch einen Verstoß ein Nachteil entstanden ist. Ich bin jetzt kein Jurist, kann das aber trotzdem ziemlich gut einordnen.
Um die Datenschutzvorgaben bzw. die Anforderungen zu erfüllen muss man in der Datenschutzerklärung zwingend der Auskunfts- / Informationspflicht nachkommen und z.B. über die Art und Speicherdauer von Cookies, wo und wann personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden und wie lange diese gespeichtert werden und welche Widerrufsmöglichkeiten der Website-Nutzer hat. Und und und.
Die Datenschutzerklärung ist jetzt zwar kein allumfassender „Datenschutzschild“ oder „Privacyshield“, aber sie ist rechtlich gesehen – vor allem auf Webseiten von Unternehmen – die zentrale Anlaufstelle bei Informationspflichten in Bezug auf Datenverarbeitung und Datenerhebung. Das finde ich persönlich auch sehr wichtig. Seitenbetreiber können sich durch eine rechtssichere und abmahnsichere Datenschutzerklärung so zumindest die gröbsten Abmahnmöglichkeiten vom Leib halten.
Disclaimer: Ich wurde für diesen Beitrag nicht bezahlt und ich stehe auch sonst in keinem Verhältnis zu Avalex. Ich berichte über den Dienst, da ich ihn für sehr nützlich und preiswert befinde und wir ihn ebenfalls erfolgreich gegen Bezahlung im Einsatz haben. Wenn Sie sich für den Kauf von Avalex entscheiden, erhalte ich lediglich eine Provision vom Anbieter.
Inhaltsverzeichnis
Eine Datenschutzerklärung, die sich automatisch & rechtssicher aktualisiert!
Exakt. Automatisch und dynamisch abmahnsichere Rechtstexte – das ist Avalex. Dahinter steckt übrigens der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Niklas Plutte. Sie konfigurieren avalex nur einmal, binden es in ihre Website ein und Ihre Datenschutzerklärung aktualisiert sich von nun an selbstständig und automatisch. Ein Scanner im Tool erkennt, wenn neue datenschutzrelevante Dienste verwendet werden und informiert per Mail. Die Einrichtung von avalex erfolgt ganz einfach in online. Die Einbindung auf der Website erfolgt via IFrame und quasi so, als würden sie ein Youtube Video einbetten. Eine Schritt für Schritt – Anleitung zeigt Ihnen ganz einfach die notwendigen Schritte.
Die avalex-Datenschutzerklärung ist so dynamisch wie Ihr Internetauftritt. Loggen Sie sich einfach in Ihr avalex-Konto ein und fügen Sie neue Dienste hinzu, löschen Sie nicht mehr verwendete Dienste oder ändern Sie sonstige datenschutzrelevante Angaben. Einmal eingebunden aktualisiert Avalex automatisch den Rechtstext der DSE-Seite.
Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung & AGB für alle gängigen CMS- und Shop-Systeme
Avalex umfasst nicht nur eine abmahnsichere Datenschutzerklärung, sondern mittlerweile auch einen Impressumsgenerator, eine Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Installationsanleitung gibt es für fast alle gängigen CMS- und Shopsysteme und mit einem Klick kann prüfen, ob die Installation erfolgreich war.
Wie funktioniert Avalex?
Webseitenbetreiber installieren mit wenigen Klicks das für Ihr System passende avalex Plugin undbeantworten im Anschluss noch einige Fragen zur Ihrem Internetauftritt (Beispiel: „Verwenden Sie ein Kontaktformular?“). Die Stammdaten müssen nur einmal eingegeben werden und werden automatisch für alle Rechtstexte genutzt. Die Rechtstexte stammen alle von avalex, man muss sich um nichts weiter kümmern. Bei WordPress beispielsweise entscheiden Sie mit einem simplen Shortcode, wo die Datenschutzerklärung ausgespielt werden soll, beispielsweise so:
avalex Rechtstext | avalex Shortcode |
---|---|
Impressum: | [avalex_ de_impressum] |
Datenschutzerklärung: | [avalex_ de_datenschutz] |
Widerrufsbelehrung: | [avalex_ de_widerrufsbelehrung] |
Allgemeine Geschäftsbedingungen: | [avalex_ de_agb] |
Die Shortcodes müssen nur auf den entsprechenden Seiten eingefügt werden – fertig.
Einfacher Datenschutz-Scanner für genutzte Dienste
Der integrierte Scanner von avalex erkennt bereits bei der Einrichtung, welche datenschutzrechtlichen Dienste oder Cookies Sie nutzen. Der Scanner bietet (technisch wird der Quellcode auf Elemente untersucht, die typischerweise von z.B. Google Analytics oder Facebook genutzt werden) eine super Möglichkeit, die Schwachstellen seiner Website in Bezug auf die Datenschutzerklärung zu identifizieren. Das ist vor allem für absolute Laien praktisch, die sich technisch nicht gut auskennen.
Der Scanner erkennt übrigens auch fortlaufend und voll automatisch wenn neue Dienste, Trackingcodes oder Cookies verwendet werden und verschickt eine Mail.
avalex ist DSGVO-konform mit Abmahnschutz
Das finde ich persönlich mal eine Qualitätsansage: avalex bietet Ihnen einen Abmahnkostenschutz, wenn dieser auch noch nicht für alle genutzten Dienste gilt. Das hat aber Gründe, die eher bei den Anbietern zu suchen sind. avalex sagt dazu:
Leider sind viele in Deutschland und der EU beliebte Dienste noch nicht bzw. nicht ohne Weiteres datenschutzkonform nutzbar. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise
- individuelle Datenverarbeitung je nach eingesetztem Modul,
- lückenhafte Angaben des Anbieters über die genaue Datenverarbeitung,
- fehlende Möglichkeiten zum Widerspruch bzw. Opt-out,
- fehlende Informationen zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
und weiter
Derzeit arbeiten viele Diensteanbieter noch an der Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Diese Dienste wurden von uns vorläufig gelb oder sogar rot eingestuft. Sobald der betreffende Dienst alle Voraussetzungen für eine rechtskonforme Nutzung erfüllt, passen wir den jeweiligen Rechtstext an und stufen den Dienst grün ein – und gewähren ab dann auch für diesen Dienst unseren Abmahnkostenschutz.
Sie können also schon mit dem avalex-Scanner kostenlos Ihre Website oder Onlineshop auf mögliche Stolperfallen prüfen und auch, ob die genutzten Dienste durch den avalex-Abmahnkostenschutz abgedeckt sind.
Für Websites und Onlineshops!
Neben einer Version für gewerbliche Website bietet avalex seit dem 25.05. auch eine Version für Onlineshops an. Onlineshops müssen – anders als „normale“ Websites – andere Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, da hier in der Regel auch Adress- und Bezahldaten „verarbeitet werden. Bisher haben sich sämtliche Toolanbieter zurückgehalten, wenn es um Textgeneratoren oder Tools für Onlineshops ging. avalex geht da meiner Meinung nach mit einem guten Beispiel voran.
avalex ist kompatibel mit den gängigsten Content-Management- und Shop-Systemen, für die leicht zu installierende Plugins bzw. Extensions zur Verfügung stehen.
Wie sieht avalex im Einsatz aus?
Hier gibt es einmal ein Beispiel, wie avalex eingebunden im Frontend aussieht (WordPress).
Alle Vorteile im Überblick
- rechtssichere DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Websites und Onlineshops
- automatisierten Checkup Ihrer Website (Quellcode Scanner)
- Abmahnkostenschutz
- automatische Aktualisierung der DSE auf der Website durch API-Anbindung
- Rechtstexte für über 300 Dienste
- absolut faires Preis-Leistungsverhältnis
- Unterstützung für die meisten CMS und Shopsysteme
Avalex ersetzt (noch) nicht den Cookie OptIn!
Durch das Herumgewerkel an Gesetzgebungen und Verordnungen gibt es ja heutzutage allerlei zu beachten. Das eine sind Rechtstexte wie Impressum und die Datenschutzerklärung, das andere sind beispielsweise technische Anforderungen wie der Cookie Consent (Einwilligung des Nutzers zur Erhebung und Verarbeitung von Daten, Cookies, Tracking etc.). Avalex bietet den Cookie Consent und die Cookie-Verwaltung leider nicht, dafür gibt es aber sehr gute Lösungen wie z.B. Borlabs-Cookies.
Das ist rechtlich für Laien alles sehr wirr. Die Datenschutzerklärung soll transparent gegenüber dem Nutzer darstellen, wie genau und welche Daten erhoben und verarbeitet werden (das kann beispielsweise bei Onlineshops komplexer sein) während der Cookie-Consent-Banner sich erst die Einwilligung des Nutzers holt, um bestimmte Daten erst erheben zu dürfen.
Das Impressum hängt mit der Anbieterkennzeichnungspflicht zusammen, die Datenschutzerklärung mit der DSGVO und der Cookie-Consent mit der ePrivacy-Verordnung.
Das sich fast jährlich die Gesetze und Regeln ändern, ist es also ganz praktisch, wenn man – wie mit Avalex – zumindestens eine der Baustellen dauerhaft und automatisch wasserdicht hat. Schließlich möchte man sich als Gewerbetreibender im Internet auf sein Geschäft konzentrieren und nicht auf die Rechtskonfirmität.
Was kostet avalex?
Aktuell kostet avalex für Websites ohne Onlineshop 119€ pro Jahr und Domain – für Websites mit Onlineshop 169€.